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11. Febuar 2009

Global Harmony System – GHS – Verordnung ist in Kraft gesetzt

Mit der GHS – Verordnung wird das von den Vereinten Nationen bereitgestellte Global Harmony System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der Europäischen Union umgesetzt. Die GHS – Verordnung trat am 20.01.2009 in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt L 353 der Europäischen Union am 31.12.2008 als EG – Verordnung Nr. 1272/2008 veröffentlicht. Verordnungen der Europäischen Union gelten im Gegensatz zu den EG – Richtlinien, die in den Mitgliedstaaten erst in nationales Recht übertragen werden müssen, sofort.

Übergangsfristen, die durch die EG – Verordnung Nr. 1272/2008 vorgeschrieben werden:

Für Stoffe enden die Übergangsfristen am 01.12.2010 und für Gemische am 01.06.2015.

Es ist den Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern jedoch freigestellt, die EG – Verordnung Nr. 1272/2008 bereits ab dem 20.01.2009 für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien anzuwenden.

Eine gleichzeitige Einstufung bzw. Kennzeichnung gemäß EG – Richtlinie 1999/45 ist nicht zulässig.

Werden Stoffe nach den GHS – Kriterien gekennzeichnet, so ist bis zum 01.06.2015 zusätzlich die Kenzeichnung für Stoffe gemäß RL 67/548/EWG einschließlich der 31. Anpassungsrichtlinie, Richtlinie 2008/58/EG im Sicherheitsdatenblatt anzugeben.

Werden Gemische nach den GHS – Kriterien gekennzeichnet, so ist bis zum 01.06.2015 zusätzlich die Kenzeichnung gemäß RL 1999/45/EG im Sicherheitsdatenblatt anzugeben.